Beschreibung
Dieses viertägige Seminar richtet sich insbesondere an Gleichstellungsbeauftragte, die bereits über ein Basiswissen verfügen und dieses auffrischen und vertiefen möchten. Das Seminar lässt Raum, für alle Fragen, die sich Ihnen in der Praxis gestellt haben und greift Aspekte der Basicseminare vertiefend auf. Auch Fragen des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes werden genauer in den Blick genommen, insbesondere auch in Bezug auf die beamtenrechtlichen Ansprüche nach dem AGG.
Inhalte
- Vertiefung: Das 1×1 des Personalauswahlverfahrens
- Beteiligungsrechte von A-Z – wann, wo und wie?
- Vertiefung Einspruch, Widerspruch und Beanstandung
- Sinnvoller und strategischer Umgang mit Einspruch, Widerspruch und Beanstandung
- Klagebefugnis und Untätigkeitsantrag – wann lohnt sich das gerichtliche Verfahren?
- Vertiefung AGG unter Berücksichtigung der Besonderheiten im öffentlichen Dienst
Zielgruppe
- Chancengleichheitsbeauftragte
- Frauenvertreterinnen
- Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
- Betriebs- und Personalrätinnen
Referentin
Inge Horstkötter
Teilnahmegebühr
890,00 € zzgl. MwSt.
(hierin enthalten sind Seminarunterlagen, Honorare, Tagungspauschale für Tagungsgetränke und Mittagessen).
Freistellung und Kostentragung § 29 Abs.1 i. V. m. § 10 Abs. 5 BGleiG (bzw. den Bestimmungen der Ländergesetze)
Höchstteilnehmerinnenzahl: 14
Seminar-Nr. 14/20
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