Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsrecht

In der jüngsten Zeit bildet sich in der Bundesrepublik Deutschland immer mehr ein Antidiskriminierungsrecht heraus. Mit der Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wurde dieses erstmals gesetzlich ausgestaltet.
Ich berate, vertrete und begleite Sie bei rechtlichen Fragestellungen des Frauengleichstellungsrechts des Bundes und der Länder sowie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Zu meinen Mandant*innen in diesem Rechtsgebiet zählen Institutionen des öffentlichen Dienstes gleichermaßen wie Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte des Bundes und der Länder, Betriebsrät*innen und Personalrät*innen.

  • Vertretung in Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
  • Beratung von Gleichstellungsbeauftragten (Sachverständigentätigkeit)
  • Vertretung und Beratung in Verfahren des Frauengleichstellungsrechts
  • Seminare zum Gleichstellungsrecht