Öffentliches Dienstrecht

Das öffentliche Dienstrecht ist aufgrund des vielfältigen Wandels im öffentlichen Dienst komplexer und schwieriger geworden. Alle Akteur*innen, insbesondere auch die Personalvertretung, Gleichstellungsbeauftragte und auch Beschäftigte müssen sich heute vielfach mit Fusionen, Privatisierung und neuen Organisationsformen auseinandersetzen. Insbesondere ist hier ein wichtiges Thema auch die voranschreitende Digitalisierung und die damit verbundenen Veränderungen und Herausforderungen in der Arbeitswelt.

Ich berate und vertrete Sie kompetent zu allen Fragen des öffentlichen Dienstrechts, insbesondere im Beamten-, Personalvertretungs- und auch Gleichstellungsrech (siehe Gleichstellungsrecht). In der Breite dieses Rechtsgebietes verfüge ich über vielfältige Erfahrungen.
Einer meiner Schwerpunkte liegt daneben auch in der Beratung und Vertretung von Rechtsfragen in der Schnittmenge des öffentlichen Dienstrechtes und Arbeitsrechts.

  • Beratung und Vertretung des Betriebsrates und des Personalrates
  • Beratung und Vertretung in beamtenrechtlichen Verfahren
  • Beratung bei Sozialplänen, Umstrukturierung, Fusionen, Qualifizierung von Beschäftigten