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Beschreibung

Das Seminar Basics 4 behandelt Rechtsfragen in der Schnittmenge von Erwerbstätigkeit, Familie und Pflege. Der Spagat zwischen Beruf und Familie bietet häufig in der Praxis ein „Einfallstor“ für Diskriminierungen im beruflichen Alltag von Frauen. Das Seminar wird mit der Analyse dieser möglichen Diskriminierungspotentiale beginnen und Handlungsmöglichkeiten für die Praxis aufzeigen. Der Bereich von Teilzeitarbeit soll zunächst einmal kritisch untersucht werden. Vor diesem Hintergrund werden die vielfältigen Normen im Bereich der Teilzeitarbeit erarbeitet (Gleichstellungsrecht, Teilzeit- und Befristungsrecht, Tarifrecht, Elternzeitrecht) und dann fallbezogen die Anwendung der Normen in der Praxis geübt. Als weitere Themen werden sonstige familienfreundliche Arbeitszeiten, Beurlaubung sowie der Wiedereinstieg nach Beurlaubung mit seinen konkreten Schwierigkeiten bearbeitet und diskutiert.

 

Inhalte

  • Diskriminierung von Familienfrauen – Familie als „Karriereknick“?
  • Handlungsmöglichkeiten der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
  • Teilzeitarbeit – Der Königsweg für die Vereinbarkeitsproblematik?
  • Rechtliche Grundlagen der Teilzeitarbeit und anderer Arbeitszeitmodelle (Frauengleichstellungsgesetze, Teilzeit – und Befristungsrecht, Tarifrecht und sonstige Rechtsgrundlagen)
  • Familienfreundliche Arbeitszeit – was heißt das? Und wie kann man diese in der Praxis gestalten? Rechtliche Möglichkeiten und deren Umsetzung
  • Beurlaubung – rechtliche Rahmenbedingungen
  • Kontakthaltemöglichkeiten und Qualifikationserhalt
  • Wiedereinstieg nach Familienphase
  • Pflegezeit – rechtliche Rahmenbedingungen 

Zielgruppe

  • Chancengleichheitsbeauftragte
  • Frauenvertreterinnen
  • Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

 

Referentin
Inge Horstkötter

Teilnahmegebühr

620,00 € zzgl. MwSt.
(hierin enthalten sind Seminarunterlagen, Honorare, Tagungspauschale für Tagungsgetränke und Mittagessen).

Freistellung und Kostentragung § 29 Abs.1 i. V. m. § 10 Abs. 5  BGleiG (bzw. den Bestimmungen der Ländergesetze)

Höchstteilnehmerinnenzahl: 14

Seminar-Nr. 25/20

 


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