Seminar-Nr.: P 06/24
Inhalte
- Welche Diskriminierungsverbote nach dem AGG sollten Sie in Ihrer Praxis als Gleichstellungsbeauftragte kennen?
- Wann ist die Befristung von Arbeitsverträgen erlaubt?
- Welche Fragen sind arbeitsrechtlich bei der Einstellung verboten?
- Was muss aus gleichstellungs- und arbeitsrechtlicher Sicht beim Personalabbau und dem Kündigungsschutz beachtet werden?
- Welche Rechtsgrundlagen spielen bei der Arbeitszeitreduzierung (Teilzeitarbeit) eine Rolle? Wie verhält es sich mit der neuen Brückenteilzeitarbeit?
- Welche Rechtsgrundlagen stehen für eine Beurlaubung zur Verfügung?
- Welche Rechtsgrundlagen des Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetzes müssen sie als Gleichstellungsbeauftragte beachten?.
Beschreibung
Das Seminar hat zum Ziel, Ihnen Ihr Gleichstellungsgesetz sowie arbeitsrechtliche Grundlagen, insbesondere auch zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Erwerbstätigkeit kompakt in der praktischen Anwendung zu vermitteln. Wir setzten uns mit allen wesentlichen Regelungen Ihres Gesetzes auseinander, den weiteren arbeitsrechtlichen Grundlagen und werden anhand von praktischen Fallbeispielen den „Ernstfall“ praxisnah einüben. Das Seminar richtet sich sowohl an „Einsteigerinnen“ als auch an versierte Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, die ihre Kenntnisse auffrischen oder aktualisieren möchten.
Zielgruppe
- Frauenvertreterinnen
- Beauftragte für Chancengleichheit
- Betriebsrat*innen
- Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
- Personalrat*innen
- und andere
Referentin
Inge Horstkötter
Teilnahmegebühr
890,00 € zzgl. MwSt.
(hierin enthalten sind Seminarunterlagen, Honorare, Tagungspauschale für Tagungsgetränke und Mittagessen).
Freistellung und Kostentragung gem. § 10 Abs. 5 i. V. m. § 29 Abs. 3 BGleiG (bzw. den Bestimmungen der Ländergesetze), Freistellung und Kostentragung richten sich nach § 46 Abs. 6 und § 44 Abs. 1 BPersVG bzw. den entsprechenden Vorschriften der LPersVG, §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG.
Höchstteilnehmerzahl: 14