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Seminar-Nr.:W 28/24

 

Referentin

Inge Horstkötter

 

Inhalte

  • Vertiefung: So begleiten Sie Beschäftigte mit Familien- und Pflegeaufgaben kompetent ( alle rechtlichen Grundlagen hierzu wie: Gleichstellungsrecht, Teilzeit- und Befristungsgesetz (inclusive Brückenteilzeitarbeit), Tarifrecht, Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz, Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz werden hier in den Blick genommen)
  • Vertiefung: Nutzen Sie Ihre Initiativrechte für die Fortbildung von Beschäftigten mit Familien- und Pflegeaufgaben
  • Ihre Schutzrechte: So sehen Ihre Schutzrechte als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Frauenvertreterin bzw. Chancengleichheitsbeauftragte aus und so können Sie diese wahren (Benachteiligungs- und Behinderungsverbot verbot, Beurteilung, fiktive Nachzeichnung, Kündigungsverbot).
  • So können Sie im Team arbeiten! Sie sind Einzelkämpferin und empfinden dies als anstrengend? Das können Sie ändern – nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen und arbeiten Sie im Team (Möglichkeiten mit der Stellvertreterin, der Mitarbeiterin, Vertrauensfrau im Team zu arbeiten).

 

Beschreibung

Das Seminar hat zum Ziel, Ihre Kenntnisse im Gleichstellungsrecht aufzufrischen und zu vertiefen. Es wendet sich daher insbesondere an Gleichstellungsbeauftragte, die bereits Grundlagenkenntnisse haben (beispielsweise Kompakt I und II) und diese in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Erwerbstätigkeit vertiefen möchten. Im zweiten Teil nehmen wir Ihre Schutzrechte als Gleichstellungsbeauftragte und Ihr Recht auf Teamarbeit in den Blick und leiten aus den rechtlichen Grundlagen konkrete Handlungsmöglichkeiten ab.

 

Zielgruppe

  • Frauenvertreterinnen
  • Beauftragte für Chancengleichheit
  • Betriebsrat*innen
  • Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
  • Personalrat*innen
  • und andere

 

Teilnahmegebühr

840,00 € zzgl. MwSt. (hierin enthalten sind Seminarunterlagen, Honorare)

Freistellung und Kostentragung § 29 Abs.1 i. V. m. § 10 Abs. 5 BGleiG (bzw. den Bestimmungen der Ländergesetze)

 


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