Seminar-Nr.: W 06/22
Referentin
Inge Horstkötter
Inhalte
- Diskriminierungsverbote, die Sie als Gleichstellungsbeauftragte nach dem AGG kennen sollten
- Befristung von Arbeitsverträgen
- Arbeitsrechtlich verbotene Fragen bei der Einstellung
- Personalabbau und Kündigungsschutz: Das muss aus gleichstellungs- und arbeitsrechtlicher Sicht beachtet werden
- Arbeitszeitreduzierung (Teilzeitarbeit) und Brückenteilzeitarbeit: Diese Rechtsgrundlagen spielen eine Rolle
- Rechtsgrundlagen bei Beurlaubung
- Rechtsgrundlagen, die sie als Gleichstellungsbeauftragte des Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetzes beachten müssen
Beschreibung
Das Seminar hat zum Ziel, Ihnen Ihr Gleichstellungsgesetz sowie arbeitsrechtliche Grundlagen, insbesondere auch zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Erwerbstätigkeit kompakt in der praktischen Anwendung zu vermitteln. Wir setzten uns mit allen wesentlichen Regelungen Ihres Gesetzes auseinander, den weiteren arbeitsrechtlichen Grundlagen und werden anhand von praktischen Fallbeispielen den „Ernstfall“ praxisnah einüben. Das Seminar richtet sich sowohl an „Einsteigerinnen“ als auch an versierte Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, die ihre Kenntnisse auffrischen oder aktualisieren möchten.
Zielgruppe
- Frauenvertreterinnen
- Beauftragte für Chancengleichheit
- Betriebsrat*innen
- Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
- Personalrat*innen
- und andere
Teilnahmegebühr
790,00 € zzgl. MwSt. (hierin enthalten sind Seminarunterlagen, Honorare)
Freistellung und Kostentragung gem. § 29 Abs.1 i. V. m. § 10 Abs. 5 BGleiG (bzw. den Bestimmungen der Ländergesetze), §§ 46 Abs. 6, 44 BPersVG (entsprechend den Ländergesetzen), §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG.
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Höchstteilnehmerinnenzahl: 14